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Da noch keine Zugänglichkeitsprüfung stattgefunden hat, entspricht diese Website den Anforderungen nicht.
Da die Website erst kürzlich eingerichtet wurde, wird in Kürze eine externe Zugänglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Zugänglichkeitsaudit wird aus einer vereinfachten Prüfung bestehen.
Die vereinfachte Prüfung wird bestimmen, ob der Inhalt unzugänglich ist. Die vollständige Konformität kann nur durch eine gründliche Prüfung gewährleistet werden.
Alternativen für nicht zugänglichen Inhalt werden festgelegt, sobald die vereinfachte Prüfung abgeschlossen ist.
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Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei unserem Reklamationsmanager einreichen über die Webseite : Beschwerden über unsere Dienstleistungen?
Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie mit dem föderalen Ombudsmann Kontakt aufnehmen:
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Diese Erklärung wurde am 22/05/2024 erstellt. Die letzte Überarbeitung der Erklärung fand am 22/05/2024 statt.
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